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Verein Gründung eines Vereins

userlearn ist ab 2011 ein nonprofit - Verein

Wir bereiten die 2. Generation von userlearn.ch vor!

Junge neue Leute übernehmen ab Jan 2011 die cop userlearn und werden das Projekt freies e-lernen mit einem nonprofit Verein weiterführen!



Vereinsstatuten „userlearn“ !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ENTWURF für Grundüngsversammlung Ende Dez 2010!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Name und SitzArt. 1
Unter dem Namen „userlearn“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Art. 2
Der Verein hat seinen Sitz in 4562 Biberist (SO).

Zweck und ZielArt. 3
Der Verein userlearn bezweckt die juristische Trägerschaft von „userlearn.ch“, einem nationalen Projekt zur Umsetzung kostenloser Bildungsmedien in den Schweizer Schulen. userlearn versteht sich als Partner von Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Institutionen im Bereich kostenloser Software im Bildungswesen und freiem Zugang zu Bildungsinhalten.
userlearn verfolgt die Zielsetzungen:
Frei zugängliche Bildungsmaterialien

Der Verein userlearn fördert und erstellt Bildungsmaterialien für die Aus- und Weiterbildung. Er behandelt und visualisiert damit ein relevantes Brennpunktthema in der Schweiz und bietet Lösungsansätze für das Gemeinwesen.

Dialogförderung
userlearn fördert das Gespräch zwischen Schulen, staatlichen Organen und Anbietern von Open Access / Open Source in den Gemeinden.

MittelArt. 4
userlearn finanziert sich aus Beiträgen der öffentlichen Hand, Mitgliedern sowie privaten und öffentlichen Körperschaften, sowie ais den Google Klicks Werbebuttons und den Kontext Werbeflächen! Diese Werbung muss "schülerInnen gerecht" sein.

MitgliedschaftArt. 5
Mitglieder des Vereins userlearn können natürliche und juristische Personen werden, welche Ziel und Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind. Der Verein besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Art. 6
Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag von CHF 100.00 zu leisten.

Art. 7

Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt
b) Ausschluss
c) Todesfall

Der Austritt kann per Mail mit Gegenbestätigung oder mit eingechiebenem Brief erklärt werden. Er kann nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per 31. Dezember erfolgen.

Der Ausschluss kann vom Vorstand ohne Angabe der Gründe gegen jedes Mitglied, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder welches die Interessen des Vereins schädigt, ausgesprochen werden. Eine Rekursmöglichkeit an die Generalversammlung besteht nicht.

OrganeArt. 8
Die Organe des Vereins userlearn sind:die Generalversammlungder Vorstand

Die Generalversammlung
Art. 9
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten sechs Monate
des Jahres statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt per Mail unter Einhaltung einer Frist von mindestens 20 Tagen durch den Vorstand unter Angabe der Traktanden.

Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens zwei Wochen im Voraus schriftlich an den Präsidenten zu richten.

Art. 10
Eine ausserordentliche Generalversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag mindestens einem Fünftel der Mitglieder einzuberufen. Die Einladung hat zehn Tage vor der Versammlung zu erfolgen.

Art. 11
Die Aufgaben und Kompetenzen der Hauptversammlung sind folgende:

Genehmigung der Jahresrechnung
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder
Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
Änderung der Statuten
Auflösung des Vereins

Der VorstandArt. 12
Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern und wird von der GV auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Er konstituiert sich selbst. Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er wird einberufen auf Antrag des Präsidenten oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid.

Scheiden Vorstandsmitglieder während der Amtsdauer aus, ergänzt sich der Vorstand von selbst. Solche Wahlen sind an der nächsten Hauptversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

Art. 13
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) PräsidentIn
b) VizepräsidentIn
c) AktuarIn/Webmaster
d) KassierIn

Ämterkumulation ist zulässig.

Art. 14
Dem Vorstand stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Es sind dies insbesondere:

a) Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen
b) Ausarbeiten von Statuten, Anträgen und Reglementen
c) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Art. 15
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Er zeichnet kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten.

Das VereinsvermögenArt. 16
Das Vermögen des Vereins bildet sich aus den Mitgliederbeiträgen, Überschüssen der
Betriebsrechnung, aus allfälligen Schenkungen, Veranstaltungsbeiträgen und Vermächtnissen.

Art. 17
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor einer allfälligen Auflösung des Vereins erlischt, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Statutenänderung und AuflösungArt. 18
Für die Statutenänderung ist die Anwesenheit von mindestens drei Vierteln aller Mitglieder
erforderlich. Für die Annahme eines solchen Antrages ist Dreiviertel-Mehrheit notwendig.
Erreicht die Zahl der Stimmberechtigten die erforderliche Wähler-Verhältniszahl nicht, so
ist innerhalb von sechs Wochen eine zweite Generalversammlung mit den gleichen
Traktanden einzuberufen. Diese ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der Mitglieder.

Art. 19
Im Falle der Auflösung des Vereins bestimmt die Generalversammlung über die Aufteilung
des Liquidationserlöses.

Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form an der Gründerversammlung genehmigt.
Biberist, den ........................................................................................................................

Der Präsident: Die Aktuarin:

http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_CH/Statuten
Lesen Sie die Statuten, machen Sie sich Notizen mit denen Sie nachher frei zu reden versuchen:
Zweck?
Mittel?
Organisation?

Welche Punkte führten bei der Vereinsgründung zu Diskussionen?
http://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Wikimedia_CH/Statuten

Nehmen Sie persönlich Stellung dazu!

Aufträge:
Folie und Arbeitsblatt... [651 KB]