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Abstimmung 26.9.04

Hinweise zum Vorgehen

Es sind 1 Übersichts-Folie (Lehrereinführung) und 3 Lesetexte A4 SchülerInnen herunterladbar!

Textvorschau: Folie
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Die Vorlagen vom 26. Sept. 2004

Vorlagen 1 und 2: Bürgerrecht 2. und 3. Ausländergeneration

• Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen (14-24)
• Vereinfachung des Einbürgerungsverfahren
• Kindern der dritten Ausländergeneration.

-----------hier notieren Sie, wer was ausgewählt hat____

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Vorlage 3 Eidgenössische Volksinitiative
'Postdienste für alle'

• Grundversorgung mit Postdiensten
• Bedürfnisse von Bevölkerung + Wirtschaft
• flächendeckendes Poststellennetz.
• Bund subventioniert nötigenfalls

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Vorlage 4 EO für Dienstleistende und Mutterschaft

• Alle erwerbstätigen Mütter erhalten nach der Geburt ihres Kindes einen angemessenen Lohnersatz.
• Rekruten sowie Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst werden besser entschädigt

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Vorschau Text A4 Bürgerrecht herunterladen... [28 KB]

In der Schweiz leben heute fast 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Mehr als die Hälfte von ihnen ist hier geboren oder lebt schon über zehn Jahre in der Schweiz. Das neue Einbürgerungsrecht, über das die Schweiz demnächst abstimmt, soll integrierten Jugendlichen und Erwachsenen die Einbürgerung erleichtern. Wer sich im Kopf und im Bauch als Schweizerin oder Schweizer fühlt, soll es auch auf dem Papier werden können.
Wer sich heute in der Schweiz einbürgern lassen will, muss sich auf einen langen Instanzenweg begeben und unter Umständen über einen gut gefüllten Geldbeutel verfügen. Das dreistufige Verfahren in Bund, Kanton und Gemeinde kann Jahre dauern, teils werden mehrmals die selben Sachverhalte überprüft. Das Verfahren ist kompliziert und teuer. Es gibt Gemeinden und Kantone, die bis zu mehreren zehntausend Franken Einbürgerungsgebühr verlangen. Die Wohnsitzfristen variieren je nach Kanton und Gemeinde zwischen zwei und zwölf Jahren.
Vor allem für jene jungen Ausländerinnen und Ausländer, die hier geboren oder aufgewachsen sind, die sich einzig durch ihren ausländischen Pass von ihren gleichaltrigen Kollegen unterscheiden, sind solche erschwerten Einbürgerungsbedingungen störend und abschreckend. Sie werden unnötig ausgegrenzt statt integriert.

Der Bundesrat schlägt deshalb ein Paket mit Verfassungs- und Gesetzesänderungen vor, um die verschiedenen Mängel zu beseitigen. Insbesondere sollen Jugendliche der zweiten Generation und die dritte Generation die Chance bekommen, gleichwertig am gesellschaftlichen und politischen Leben der Schweiz teilzunehmen.
Mehr als die Hälfte der Kantone haben bereits von sich aus Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche der zweiten Generation eingeführt. Diese Regelungen haben sich bewährt, es bestehen aber Unterschiede in den einzelnen Verfahren. Der Bund will deshalb für die ganze Schweiz einheitliche Bedingungen festlegen; die Zuständigkeit der Kantone soll dabei nicht angetastet werden.

Die erste Vorlage betrifft die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen zwischen dem 14. und 24. Lebensjahr. Diese können ein Gesuch auf erleichterte Einbürgerung stellen, wenn sie mindestens 5 Jahre ihrer obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben und seither mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz wohnen. Ausserdem müssen sie mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben, in der Schweiz integriert sein, eine Landessprache sprechen und die Rechtsordnung beachten. Weiter ist in dieser Vorlage auch die Vereinfachung des eigentlichen Einbürgerungsverfahren für alle integriert. Die Überprüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen soll neu weitgehend den Kantonen überlassen werden

Die zweite Vorlage befasst sich mit dem Bürgerrechtserwerb von Kindern der dritten Ausländergeneration. Ein in der Schweiz geborenes Kind, das mind. einen Elternteil hat, der in der Schweiz aufgewachsen ist, erhält neu automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
Quellen www.parlament.ch und www.swisspolitics.ch

NEIN: www.svp.ch
JA: www.eka-cfe.ch
Vortrag dazu auf: www.eka-cfe.ch


Vorschau Text A4 Post für alle herunterladen... [29 KB]

Abstimmungstext:
Der Bund garantiert eine Grundversorgung mit Postdiensten, welche den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft entspricht. Diesem Zweck dient ein flächendeckendes Poststellennetz. Der Bund sorgt dafür, dass die Gemeinden in die Entscheide betreffend das Poststellennetz einbezogen werden. Die Kosten für die Grundversorgung mit Postdiensten, welche weder durch die Einnahmen aus den reservierten Diensten noch durch Konzessionsgebühren gedeckt sind, werden vom Bund getragen.

Der Bundesrat hat seine Ablehnung der Postinitiative bekräftigt.
Auch in Zukunft werde jeder Konsument in der Regel innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle erreichen können. Die wichtigsten Anliegen des Volksbegehrens seien bereits ins geltende Recht aufgenommen worden, teilte das Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Dienstag mit. Der Bundesrat lehnt die Postinitiative deshalb als überflüssig ab. Es sei in erster Linie Sache der Kunden, das Ausmass des Service public der Post zu bestimmen. Der Bundesrat lehnt auch die verfassungsmässige Verankerung von Abgeltungen für die Post ab. Sollte das Unternehmen einmal die Grundversorgung nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können, dann würde der Bundesrat dem Parlament entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Die Initianten «Keine extremen Forderungen»
Mit einem Ja zur Postinitiative am 26. September werde den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft am besten entsprochen, sagten dagegen die Initianten ebenfalls am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern. Für die Initianten steht am kommenden 26. September die Zukunft der Post in der Schweiz auf dem Spiel. Die Initiative stelle keine extremen Forderungen auf und belasse der Post die nötige Flexibilität, um sich dem veränderten Umfeld anzupassen, sagte Simonetta Sommaruga, Berner SP-Nationalrätin und Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz.
Ziel der Postinitiative sei es nicht, das Poststellennetz aus dem Postkutschenzeitalter zu erhalten, sagte Thomas Egger, Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB). Mit der Revision des Postgesetzes hätten die eidgenössischen Räte einen Teil der Postinitiative bereits vorweg genommen. Die Post habe nun einen klaren Auftrag, ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben.

Finanzierung durch Konzessionsgelder?
Offen ist aber die Finanzierung dieses dichten Poststellennetzes. Dieses erwirtschaftet zurzeit jährlich ein Defizit von rund 500 Millionen Franken. Die Finanzierung dürfe erst in dritter Priorität über Zahlungen des Bundes erfolgen. Geht es nach den Post-Initianten, so soll der Bundesrat in erster Linie die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Erhebung von Konzessionsgebühren etwa von privaten Kurierdiensten ausnützen, die mit der Post im Wettbewerb stehen.


Weitere Infos
JA: http://www.postfueralle.ch/php/news.php
Nein: http://www.poststeuer-nein.ch


Vorschau Text A4 EO und Mutterschaft herunterladen... [30 KB]

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Wer pensioniert ist, bekommt keinen Lohn mehr. An die Stelle des Lohnes tritt die AHV, die ein Minimum an Einkommen garantiert. Auch Witwen, Witwer und Waisen, das heisst "die Hinterbliebenen", verlieren ihr Einkommen, wenn vom Verstorbenen kein Lohn mehr kommt.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) kommt dann zum Zug, wenn jemand die Stelle verliert. In diesem Fall zahlt sie als Ersatzleistung einen gewissen Prozentsatz des letzten Lohnes während einer beschränkten Periode aus.
Die Berufliche Vorsorge (BV) ist besser bekannt unter der Bezeichnung "Pensionskasse". Wer pensioniert ist, erhält von der Pensionskasse entweder sein Kapital oder eine Rente ausbezahlt. Damit wird die minimale Grundleistung der AHV ergänzt. Die Berufliche Vorsorge ist für Angestellte reserviert.
Die Unfallversicherung (UV) bezahlt die Behandlung von Unfallfolgen. Für Angestellte ist sie obligatorisch und wird von der Firma bezahlt. Die Firma kann die Prämie für Nichtbetriebsunfälle ganz oder teilweise den Angestellten überwälzen. Die bekannteste Versicherungsanstalt ist die SUVA (= Schweizerische Versicherungsanstalt
Die Invalidenversicherung (IV) kümmert sich um Fälle, in denen jemand auf Dauer nicht oder nicht mehr arbeitsfähig ist. Bevor die IV aber beispielsweise eine Rente bezahlt, bemüht sie sich um die Wiedereingliederung der Erkrankten und Verunfallten ins Arbeitsleben. Erst wenn sich dies als unmöglich erweist, zahlt sie eine Rente aus und begleicht andere Leistungen (z.B. einen Rollstuhl).
Die Militärversicherung (MV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) versichern Personen, die Militärdienst leisten. Wer in Uniform einen Unfall hat, wird von der Militärversicherung entschädigt. Die EO hingegen ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls während des Militärdienstes. Die Beiträge an die EO sind obligatorisch und werden zusammen mit der AHV erhoben
Neu werden nach der Annahme der Abstimmung durch die EO auch alle erwerbstätigen Mütter nach der Geburt ihres Kindes einen angemessenen Lohnersatz erhalten. Rekruten sowie Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst werden besser entschädigt.

Die wichtigsten Neuerungen in der EO Vorlage
Erwerbstätige Mütter kommen in den Genuss eines vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaubs von 80% des versicherten Einkommens.
Anspruch erhalten auch selbständigerwerbende Frauen sowie Bäuerinnen und Ehegattinnen, die im Betrieb ihres Mannes gegen einen Barlohn mitarbeiten.
Die Grundentschädigung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz wird von heute 65% auf 80% erhöht.
Die Rekrutenentschädigung wird von heute Fr. 43.-- auf neu Fr. 54.-- pro Tag erhöht.
Die EO-Revision sieht weitere Verbesserungen für Soldaten und Zivilschützer in direktem Zusammenhang mit der Armee XXI und der Reform des Bevölkerungsschutzes.
An die Stelle der bisherigen einseitigen Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber (OR-Regelung) tritt eine paritätische Finanzierung.

JA: http://www.eo-revision-ja.ch/d/
NEIN: http://www.viscom.ch/deutsch/abstimmungen/argumentarium.htm

Quellen: überarbeitet für Schuleinsatz aus NZZ, www.parlament.ch und www.swisspolitics.org