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Abstimmung 28.11.04

Infotext herunterladen Embroyforschung... [220 KB]
Finanzausgleich allg. [179 KB] Kantone-Ausgleich [116 KB]

Übersicht als Folie und die beiden Texte herunterladen... [29 KB]

FOLIE

1. Finanzausgleich zwischen Bund + Kantonen
Modernisierung/Stärkung des Föderalismus
Entflechtung Aufgaben/Verantwortlichkeiten Bund-Kantonen.
Unterschiede Finanzen/Steuerbelastungen verringern
Effizienter Arbeiten Bund-Kantone-Regionen-Gemeinden

2. Neue Finanzordnung
Erhebung von Bundessteuer + Mehrwertsteuer ist in der Bundesverfassung nur bis zum Jahre 2006 verankert.
Deshalb neue Verfassungsgrundlage für Bundesfinanzen + Botschaft für eine Neue Finanzordnung (NFO)
Neben der Sicherung der Einnahmenquellen soll die NFO auch eine Vereinfachung des Steuersystems bringen.

3. Forschung an embryonalen Stammzellen
Gesetzesentwurf regelt die Bedingungen für den Umgang mit menschlichen überzähligen Embryonen und mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung. Er bezweckt, Missbräuche zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen. Dementsprechend soll die Verwendung überzähliger Embryonen und embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen erlaubt werden. Es wurde dagegen das Referendum ergriffen.

2 TEXTE

Forschung/Medizinischer Fortschritt? oder Menschenwürde?
Lesen Sie dazu die zwei Stellungnahmen!

JA zur Stammzellenforschung Hoffnung für Kranke
Volksabstimmung vom 28. November 2004, von FDP-Nationalrat Felix Gutzwiller, Zürich

Ich kann ihnen heute nicht versprechen, dass mit Hilfe der Stammzellenforschung je Parkinsonkranke, Querschnittgelähmte, Diabetiker oder Herzinfarktpatienten geheilt werden können. Doch mein oberstes Gebot als Arzt ist es, den vielen, heute unheilbar kranken Menschen zu helfen. Mit einem Ja zum Stammzellenforschungsgesetz geben wir diesen Menschen Hoffnung.
Schon heute werden Stammzellen in der Medizin eingesetzt. Mit der Transplantation von Knochenmark werden die kranken Blutstammzellen eines Leukämiepatienten durch gesunde Blutstammzellen eines passenden Spenders ersetzt. Diese bewährte Therapie hat vielen Blutkrebspatienten das Leben gerettet.
Doch Forscher und Ärzte sind überzeugt, dass Stammzellen ein viel grösseres Potential besitzen und auch bei anderen Krankheiten Heilerfolge ermöglichen könnten. In diesen Gebieten befinden wir uns erst in der Grundlagenforschung. Umso wichtiger ist es, weitere Erkenntnisse über Stammzellen zu gewinnen. Das Stammzellenforschungsgesetz ermöglicht es unter strengen Auflagen, die Forschung auf diesem Gebiet in der Schweiz weiter voranzutreiben. Ärztinnen und Ärzte, Forschende, Kranke und deren Angehörige hoffen auf neue Therapien.
Rückenmarkverletzungen vielleicht einmal „reparieren“ können?
Durchtrennte Nervenfasern wachsen im Zentralnervensystem nicht mehr zusammen. Seit einigen Jahren wächst die Hoffnung, dass dank der Stammzellenforschung Rückenmarkverletzungen in Zukunft „repariert“ werden könnten. Weltweit wird an verschiedenen Projekten geforscht – in der Schweiz im Team des Hirnforschers Martin Schwab an der Universität Zürich.
Zelltransplantation ins Gehirn bei Parkinson-Patienten?
Parkinson ist eine langsam fortschreibende neurologische Erkrankung. Ursache ist die Degeneration von bestimmten Zellen im Gehirn. Typisches Symptome sind die bekannten Schüttellähmungen von Kopf und Gliedern. Erste klinische Studien haben gezeigt, dass Zelltransplantationen bei Parkinson-Patienten im Prinzip realisierbar sind. Doch bis zur konkreten Anwendung ist es noch ein weiter Weg. Deswegen is es wichtig, dass weiter geforscht werden kann.
Gewinn an Lebensqualität für Diabetiker in Aussicht
Immer mehr Menschen leiden an Diabetes. Doch es besteht die Hoffnung, aus Stammzellen künftig neue Inselzellen zu erzeugen und in die Bauchspeicheldrüse zu implantieren. Dadurch könnte diese wieder den Blutzuckerspiegel regulieren, ohne dass dem Patienten täglich Insulin gespritzt werden müsste. Das würde für die betroffenen Menschen einen grossen Gewinn an Lebensqualität bedeuten und helfen, schwerwiegende Spätfolgen der Krankheiten zu vermeiden.
Nach Herzinfarkt abgestorbenes Herzmuskelgewebe dereinst erneuern können?
Durch einen Herzinfarkt geschädigtes, abgestorbenes Herzmuskelgewebe kann bis heute nicht erneuert werden. Forscherinnen und Forscher hoffen, dass das geschädigte Herzgewebe bei Herzinsuffizienz- und Herzinfarktpatienten künftig durch Stammzellentransplantationen erneuert werden kann. Auch in der Schweiz wird in diesem Bereich geforscht.

Mit einem Ja zum Stammzellenforschungsgesetz am 28. November können auch Schweizer forscher an diesen viel versprechenden Projekten weiterarbeiten.
Quelle: fdp.ch Pressedienst

Weitere Infos Pro: http://www.bag.admin.ch


Nein zum Stammzellenforschungsgesetz

Die Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind hat zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft für Bioethik, der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz , der Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz und Human Life International Schweiz Unterschriften gegen das sogenannte Stammzellenforschungsgesetz gesammelt.
Zusätzlich haben der Basler Appell gegen Gentechnologie und die Grüne Partei 11'600, Ja zum Leben, zusammen mit EVP, EDU und der Badener Bürgerbewegung für das Recht auf Leben 29'500 Unterschriften gesammelt, weshalb das Referendum mit rund 87'100 Unterschriften deutlich zustande gekommen ist.

Weshalb dieses Referendum?
Wer das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) ablehnt, kann trotzdem für Stammzellenforschung sein. Grund ist ein Etikettenschwindel. Ursprünglich hat das Gesetz Embryonenforschungsgesetz geheissen, was ehrlicher gewesen wäre. Doch es wurde aus taktischen Gründen umbenannt. Das "Stammzellenforschungsgesetz" regelt einseitig nur die bisher erfolglose und hypothetische Forschung an embryonalen Stammzellen. Nicht erwähnt wird die Forschung mit adulten Stammzellen (z.B. aus Nabelschnurblut oder Knochenmark), welche bereits Therapieerfolge vorzuweisen hat. Diesen ethisch unproblematischen Forschungszweig unterstützen wir. Er wird durch die Ablehnung des StFG nicht behindert, vielmehr müssten vermehrt Forschungsgelder in diesen viel aussichtsreicheren Zweig umgeleitet werden.
Es verstösst gegen die Menschenwürde
Die Bundesverfassung hält in Artikel 7 fest: "Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Deshalb ist es verfassungswidrig, ihn für Forschungszwecke zu verbrauchen.
Überzählige Embryos sollte es gemäss Verfassung nicht geben. Das Stammzellenforschungsgesetz wird dafür sorgen, dass es noch mehr überzählige Embryos gibt!
Gemäss Bundesverfassung, darf es bei der In-vitro-Fertilisation keine "überzähligen" Embryonen geben und sie dürfen auch nicht für Forschungszwecke erzeugt werden. Deshalb widerspricht es der Verfassung, wenn nun trotzdem überzählige Embryonen entstehen und diese zudem noch für Forschungszwecke verbraucht werden sollen.
Das Medizinpersonal allein entscheidet, ob ein Embryo überzählig ist. Das Urteil "Überzählig" ist gleichbedeutend mit seinem Todesurteil"
Überzählig" ist laut Vorlage ein Embryo, der bei der In-vitro-Fertilisation erzeugt wird, aber "nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden kann und deshalb keine Überlebenschance hat."
Manipulationen am Embryo galten bisher als Tabu - nun werden solche legalisiert
Das Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet mit Haft oder Busse bis zu 100'000 Franken "das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro". Soll jetzt diese strafbare Handlung zum Bundesgesetz erhoben werden?
Menschenleben darf selbst zu noch so guten Zwecken niemals geopfert werden. Menschliches Leben darf nie verbraucht werden, um anderen Menschen zu helfen. Deutschland lehnt die verbrauchende Embryonenforschung ab. Politiker nennen sie dort eine neue Form von Kannibalismus.
Die Eltern werden unter Druck gesetzt. Die "Verwendung" von Embryos zu Forschungszwecken wird von der Einwilligung der Eltern abhängig gemacht. Dazu wird "sanfter Druck" ausgeübt. Im Gesetz heisst es in Artikel 5 Ziff. 4: "Wird die Einwilligung verweigert oder widerrufen, so ist der Embryo sofort zu vernichten." Das ist reine Erpressung! Zudem sollten Menschen nicht "getötet" oder "vernichtet" werden. Sie haben ein Recht auf ein würdevolles Sterben.
Die Behörden haben die gesetzliche Kontroll- und Informationspflicht bezüglich der in der Schweiz gezeugten Embryos bisher nicht ausgeübt. Bei der gesetzlichen Regelung der In-vitro-Fertilisation hat der Bundesrat 1999 dem Volk versprochen, keine Forschung an Embryonen zuzulassen sowie eine Statistik über tiefgefrorene Embryonen zu erstellen. Damit wurde das "Ja" des Volkes geködert. Jetzt sollen Embryonen sogar für Forschungszwecke verbraucht werden dürfen. Die Statistik wurde bis heute nicht erstellt.
Der Forschungszweck ist nebulös - Vorbereitungsprojekte zum Klonen sind nicht ausgeschlossen!
Die Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes argumentieren vor allem mit der Hoffnung auf künftige Therapien mit embryonalen Stammzellen. Im StFG und in der Verordnung wird der Forschungszweck sehr nebulös umschrieben. Die Nationale Ethikkommission hat in einer Vernehmlassung sogar verlangt, man müsse die Eltern der Embroys darüber informieren, dass aus deren Stammzellen auch Ei- und Samenzellen hergestellt werden können! Zum Klonen von Embryos braucht es viele Eizellen. Die Forscher könnten mit Hilfe des StFG ungestört das Züchten Tausender Eizellen zu nahezu beliebigen Forschungszwecken vorantreiben. Sollte das Klonverbot fallen, wären sie dann sofort startbereit.
Gekürzt, Quelle: http://www.stammzellenforschungsgesetz.info

Weitere Infos:

Begründung des Referendumskomitees PDF:embryonenforschung
http://cloning.ch/cloning/embryo.html
Medizinischer Hintergund: http://human-life.ch/public/reports/sp4.htm