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Wischfinger Gimp

Bildrechte / Prominente aber Amtsgeheimis!

In der Stellungnahme des Kantons Genf zur Klage des Gaddafi-Sohns, datiert vom 16. März 2010, hält der Anwalt des Kantons explizit fest: «Es ist höchst bedauerlich, dass die Fotografien des Klägers Hannibal Gaddafi in der Tribune de Genève erschienen sind.»
«Gaddafi steht angemessene Entschädigung zu»
Bei der Person, die die Fotos der Zeitung herausgegeben habe, handle es sich wahrscheinlich um einen Angestellten des Kantons Genf. Dieser habe das Amtsgeheimnis verletzt und sich damit strafbar gemacht.
http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/03/16/Schweiz/Kanton-Genf-will-Gaddafis-Sohn-entschaedigen
de.wikipedia.org/wiki/Muammar_al-Gaddafi...

Der Wischfinger von GIMP kann Gesichter und anderes verwischen, siehe auch unsaubere Korrekturen mit Stempel! Die Form/Art des Stempels und die Deckkraft ändern!

Wenn Personen erkennbar wären, kann man so das Gesicht unkenntlich machen. Doch Achtung, sind Personen totzdem erkennbar, z.B. wegen Badehosen, so kann das heikel werden! Wer war da mit wem wo? Vorallem wenn das Bild hochauflösend gezeigt wird ergeben sich unter Umständen heikle Diskussionen! Das Orginalbild zeigen wir deshalb hier nicht, die beiden Personen sind sehr gut zu identifizieren und sind in einem öffentlichen Bad! Das ist nicht so heikel, wie wenn sie z.B. an einem romantischen Seelein ohne anderen Personen fotografiert worden wären! Beachte die Privatsphäre, solche Fotos sollte man auf keinen Fall in hoher Auflösung / ohne Wischfinger vewenden! ...und wir Fandungserfolge zeigen, kann man heute sogar gewisse Bildänderungen wieder rekonstruieren! Beachte die Richtlinien Persönlickkeitsschutz!

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen.
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise
Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.

Als Faustformel gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden. Allerdings gilt auch für diese Personen die Schutzzone der unantastbaren Intimsphäre und das geringere Recht auf Privatsphäre. Quelle Grundlagen, mehr Infos http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Den Wischfinger von Gimp kann an einsetzen um auf die schnelle einfache Art eine feine Linie zu entfernen!
Was wir nachher noch wegschneiden oder nicht hängt davon ab was man zeigen will! Hier das Kreuz!