Haschen bleibt strafbar
Das Parlament besteht aus 2 Kammern: National- und Ständerat! Trotz Appell durch Bundesrat Couchepin trat der NR nicht auf das Geschäft ein
Drogenfachleute appellierten an den Nationalrat auf das Betäubungsmittelgesetz einzutreten. Ein zweites Nein bedeutet nun, dass die seit 10 Jahren erfolgreiche Drogenprävention in Frage gestellt wird. Die Straflbarkeit des Kiffens bleibt bestehen, ein Unsinn und in der Praxis nicht umzusetzen.
Vertreter landesweit tätiger Organisationen warnten vergebens. Mit der Gesetzesrevision wäre der veränderten gesellschaftlichen Realität endlich Rechnung getragen, Polizei und Justiz wären entlastet worden.
Feierten die Exponenten einer harten Jugenddrogenpolitik am 14. Juni ihren Sieg bei einem guten Glas Wein?
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Quellen: www.swisspolitics.org und www.parlament.ch
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